Überwachung am Arbeitsplatz betrifft Chef und Kollegen
In aller Munde ist gerade das Thema Überwachung am Arbeitsplatz. Sogar über eine Detektei ließ eine Firma die Videoüberwachung, die ohne das Wissen der Angestellten sogar im Personalraum installiert war, auswerten. Da lasen die Mitarbeiter die kuriosesten Dinge über sich: Wer im Personalraum etwas in die Tasche steckte, wurde des Diebstahls verdächtigt und musste sich den Verdacht auch gefallen lassen, bis Schuld oder Unschuld bewiesen waren. Jede Zigarette wurde minutiös notiert und erfasst, wie lange der Mitarbeiter wegen dieser Raucherpause unproduktiv im Pausenraum saß, statt eifrig seiner Arbeit nachzugehen. Diese Überwachung ist in dieser Form alles andere als erlaubt. Dennoch betrifft sie die Kollegen und die Abteilungsleiter in gleichem Maße. In Filialen bekommt es oft nicht einmal der Chef vor Ort mit, wenn die Videoüberwachung installiert wird. Abgerufen werden die Videodateien über Internet, sodass hier niemand etwas ahnen kann.
Bei einem begründeten Verdacht darf eine gewisse Zeit zum Zwecke der Beweisführung eine Überwachung vorgenommen werden. Diese ist aber gesetzlich zeitlich begrenzt, dann muss die Maßnahme entweder öffentlich gemacht oder abgebrochen werden. Bestimmte Räumlichkeiten, wie zum Beispiel die Toilette, also der höchst private Bereich, den es auch am Arbeitsplatz gibt, dürfen nicht so kontrolliert werden, dass private und intime Details bekannt werden. Im oben geschilderten Fall waren alle Mitarbeiter sehr überrascht und bestürzt darüber, wie sie ausspioniert und kontrolliert wurden. Die Firmenleitung, die vom Fernsehteam auf ihr Fehlverhalten angesprochen wurde, war sich keiner Schuld bewusst, obwohl sogar die bearbeitende Detektei vor der Kamera eine Aussage über den Einbau der Überwachung und die Protokollierung im Pausenraum der Firma Informationen preisgab.
Das Verhältnis zwischen Meister und Lehrling
Alles ist neu, wenn ein Lehrling seine Arbeit antritt: Die Kollegen hat man vielleicht kurz gesehen, als man zum Vorstellungsgespräch im Betrieb war, und auch die Firma ist noch neues Land. Viele junge Menschen sind nun sehr unsicher und wissen nicht recht, was sie fragen dürfen, wen sie ansprechen sollen und was sie tun können, wenn im Betrieb niemand daran denkt, eine Arbeit zuzuweisen. Zu schüchtern sollte man nicht sein, denn wer fragt, zeigt Interesse und das kommt immer gut an. Natürlich darf man den Chef und Meister nicht unterbrechen, wenn er gerade ein wichtiges Telefonat oder ein Kundengespräch führt, aber ansonsten ist ein neugieriger, wissenshungriger Auszubildender immer eine Freude für den Meister.
Grenzen gibt es natürlich auch: Eine kesse Lippe ist nicht angebracht, selbst dann nicht, wenn der Chef ein kumpelhafter Typ ist und alles ein wenig lockerer angeht. Freches Verhalten zahlt sich nicht aus, denn überzeugen sollten die Leistung und der Fortschritt, den der Lehrling macht; nicht seine flapsigen Sprüche, die zwar lustig sind, aber eher den falschen „positive Eindruck“ vermitteln. Auch bei gutem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Lehrling muss die Obrigkeit anerkannt, der Respekt gewahrt bleiben. Noch heute ist es Fakt, dass man sich als Lehrling für keine aufgetragene Arbeit zu schade sein sollte; da gehört das Fegen und Saubermachen ebenso zum Arbeitstag, wie das Danebenstehen und Zusehen, wenn die ausgebildeten Kräfte etwas tun. Das Berichtsheft ist ernst zu nehmen und sauber zu führen und natürlich muss auch einmal der Weg zum Metzger gegangen werden, um die Brotzeit zu holen. Ein schlechtes Verhältnis zwischen Meister und Lehrling macht die Ausbildung schwerer, als sie sein müsste. Hier liegt es aber an beiden Parteien, alles dafür zu tun, respektvoll, kameradschaftlich, aber auch sowohl ab und an spaßig, dann aber auch wieder ernsthaft miteinander umzugehen.
Aus dem Nebenjob in die Karriere
Wozu eine Ausbildung machen, wenn man auch ohne die anstrengenden Lehrjahre vom Tellerspüler zum Multimillionär kommen kann? Man jobbt irgendwo als Aushilfe und arbeitet sich nach und nach so die Karriereleiter nach oben, dass man am Ende der Chef des Unternehmens wird: Gekrönt von Erfolg und stolz auf die eigene Leistung, ohne die das sicherlich ganz und gar nicht funktionieren kann. Davon träumen viele, die sich vielleicht im Monet sehr schwer tun, überhaupt eine Arbeit, eine Lehrstelle oder wenigstens einen Nebenjob zu finden. Jeder will doch irgendwie Erfolg haben und nicht als einer von vielen nur eine Nummer im Betrieb sein. Finanziell ausgesorgt zu haben und in leitender Position die Arbeit delegieren zu dürfen: Das wär doch was!
Eines steht in jedem Falle fest: Ohne beinahe übermenschliche Leistung wird man sich nicht als nicht ausgebildeter Hilfsarbeiter in eine leitende Position hinauf arbeiten können. Zudem wird es Geduld brauchen, bis jemand die Fähigkeiten erkennt und diese auch entsprechend honoriert werden. Schon eher klappt es, wenn ein Arbeiter mit entsprechender Qualifikation zunächst eine Nebenbeschäftigung in einem Betrieb übernehmen kann, weil im Moment keine bessere Stelle mit mehr Stunden und Gehalt frei ist. In der Zeit, bis der nächste Personalwechsel ansteht, kann man sich beweisen und ist dann vielleicht der nächste Anwärter auf den Vollzeitjob mit anständigem Gehalt. Hat der Mitarbeiter diesen Fuß in der Tür, stehen ihm eventuell mit ein paar Weiterbildungen oder Zusatzleistungen auch die Wege in die Firmenleitung offen. Ob das funktionieren kann, liegt an der eigenen Begeisterung und Motivation, an den Gegebenheiten in der Firma und ein wenig auch am Schicksal. Manchmal muss man auch zusehen, wie andere die Karriereleiter nahezu hinauf purzeln, während man selbst zwar fleißig, aber eher unscheinbar wirkt und deswegen gerne übersehen wird.
Versprechen aus der Bewerbung auch halten
Dass man bei einer Bewerbung nicht das Passfoto einer bedeutend hübscheren Freundin einsenden kann, weiß jeder; immerhin wird sich spätestens beim Vorstellungsgespräch die Wahrheit unerbittlich herausstellen. Es reicht also, adrett gekleidet und mit einem freundlichen Lächeln auf dem Bewerbungsfoto zu sehen zu sein. Für die Bewerbung sollte man sich aber dennoch gut überlegen, welches Bild man von sich zeichnet. Man muss nicht unbedingt seine Schwächen hervorheben, wenn man sich um einen Job bewirbt, sollte aber auch keine Eigenschaften und Kenntnisse versprechen, die man nicht vorweisen kann. Pünktlichkeit ist eine gute Eigenschaft, über die man aber tunlichst kein Wort verlieren sollte, wenn man von fünf Schultagen in einer Woche vier Mal zu spät zum Unterricht erschienen ist. Das ist ein etwas abstruses Beispiel, aber es gibt durchaus Bewerbungen, die in manchen Belangen eine wahre Lüge sind.
Kenntnisse am Computer: Das ist ein dehnbarer Begriff. Man weiß, wie man ihn ein- und ausschaltet; auch das ist bereits Wissen, allerdings nicht jenes, das der Personalchef interessant findet. Ein Bewerber, der sich um einen Bürojob bewirbt und dabei Kenntnisse am PC als seine Stärken erwähnt, sollte diese auch im für den Job üblichen Rahmen wirklich mitbringen. Spätestens nach einigen Wochen in der neuen Position wird sich herausstellen, dass es mehr heiße Luft als eine Tatsache war, was da in der Bewerbung stand.
Kenntnisse in Englisch: Auch hier gibt es einige Unterschiede. Yes und No kennen heute schon Kindergartenkinder; damit sind noch keine wirklichen und in einer Bewerbung erwähnenswerten Kenntnisse darzubieten. Die normale Alltagssprache oder eine fachliche, zum Beispiel technische Sprachausbildung in einer Fremdsprache kommt hingegen in jedem Lebenslauf gut an. Allerdings sollte sie, wie alles andere, was dort zu lesen ist, auch den Tatsachen entsprechen, und zwar jenen, die man wirklich als Bewerber mitbringt, nicht diese, von denen man sich selbst wünscht, sie zu besitzen.
Selbständig: Verdienstausfall bei Krankheit
Als junger Unternehmer, der sich zur Selbständigkeit entschieden hat, kann es schon einmal vorkommen, dass man durch eine Krankheit seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Dies kann unter Umständen arge Konsequenzen haben, denn hier wird man ja zunächst einmal nicht durch eine Lohnfortzahlung aufgefangen, die dann später sogar noch durch Krankengeld von der Versicherung fortgesetzt wird. Gerade Unternehmer, die alleine für ihren Erfolg arbeiten, sind hiervon dann betroffen, denn wenn sie nicht arbeiten, verdienen sie auch kein Geld und haben aber die gleichen Kosten zu tragen, wie in Monaten, in denen sie ganz normal verdienen. Der Verdienstausfall kann schnell dazu führen, dass man nicht mehr weiß, wie man seine Versicherungen, die Miete für ein Büro beziehungsweise für einen Laden und andere Kosten noch bezahlen soll.
Absichern kann man sich natürlich gegen diesen Verdienstausfall. Gerade wenn man eben erst den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hat, ist es aber Fakt, dass die Jungunternehmer sparen, wo sie nur können. Eine private Krankenversicherung, die auch Lohnausfallzeiten absichert, kostet mehr, als eine Grundabsicherung, das ist eine Tatsache. Wer hier jedoch spart, kann sich hinterher nicht beschweren, wenn er mit einer starken Grippe arbeiten muss oder Verdienstausfall in Kauf nehmen muss. Ebenso sollte man es auf keinen Fall versäumen, in eine Arbeitslosenversicherung einzubezahlen, denn mit den eigenen Unternehmen kann schnell Schluss sein und dann wird man als Selbständiger nicht von den Sozialgesetzen rund um das Arbeitslosengeld aufgefangen, sondern muss gleich Hartz IV beantragen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit ist eine Zusatzleistung, die man extra bezahlen muss. Beim Vergleich der verschiedenen Angebote der Krankenkassen beim Abschluss einer neuen Versicherung sollte man diesen Aspekt also unbedingt mit einbeziehen. Es ist unverantwortlich, schlecht oder – was vorkommen soll – gleich gar nicht versichert zu sein, wenn man sein eigenes Unternehmen auf die Beine stellen will. Gewisse Rücklagen sind gut, um die Lohnfortzahlung selbst zu überbrücken. Doch wer hat die schon, wenn er gerade erst seine eigene Firma gegründet hat?
